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OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004810968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45dcbbb7f8b562e36a94e8fbdf8a850fbd262631a04d22f9d6301d3214f1fb3d

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt Geltungsbereich§ 1Begriffsbestimmung§ 2Sachliche Geltung§ 3Keine Ahndung ohne Gesetz§ 4Zeitliche Geltung§ 5Räumliche Geltung§ 6Zeit der Handlung§ 7Ort der HandlungZweiter Abschnitt Grundlagen der Ahndung§ 8Begehen durch Unterlassen§ 9Handeln für einen anderen§ 10Vorsatz und Fahrlässigkeit§ 11Irrtum§ 12Verantwortlichkeit§ 13Versuch§ 14Beteiligung§ 15Notwehr§ 16Rechtfertigender NotstandDritter Abschnitt Geldbuße§ 17Höhe der Geldbuße§ 18ZahlungserleichterungenVierter Abschnitt Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen§ 19Tateinheit§ 20Tatmehrheit§ 21Zusammentreffen von Straftat und OrdnungswidrigkeitFünfter Abschnitt Einziehung von Gegenständen§ 22Einziehung von Gegenständen§ 23Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung§ 24Grundsatz der Verhältnismäßigkeit§ 25Einziehung des Wertersatzes§ 26Wirkung der Einziehung§ 27Selbständige Anordnung§ 28Entschädigung§ 29Sondervorschrift für Organe und VertreterSechster Abschnitt Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen§ 29aEinziehung des Wertes von Taterträgen§ 30Geldbuße gegen juristische Personen und PersonenvereinigungenSiebenter Abschnitt Verjährung§ 31Verfolgungsverjährung§ 32Ruhen der Verfolgungsverjährung§ 33Unterbrechung der Verfolgungsverjährung§ 34VollstreckungsverjährungZweiter Teil BußgeldverfahrenErster Abschnitt Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten§ 35Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde§ 36Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde§ 37Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde§ 38Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten§ 39Mehrfache Zuständigkeit§ 40Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft§ 41Abgabe an die Staatsanwaltschaft§ 42Übernahme durch die Staatsanwaltschaft§ 43Abgabe an die Verwaltungsbehörde§ 44Bindung der Verwaltungsbehörde§ 45Zuständigkeit des GerichtsZweiter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 46Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren§ 47Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten§ 48§ 49Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde§ 49aVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen§ 49bVerfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke§ 49cDateiregelungen§ 49dSchutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte§ 50Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde§ 51Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde§ 52Wiedereinsetzung in den vorigen StandDritter Abschnitt VorverfahrenI. Allgemeine Vorschriften§ 53Aufgaben der Polizei§ 54§ 55Anhörung des BetroffenenII. Verwarnungsverfahren§ 56Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde§ 57Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes§ 58Ermächtigung zur Erteilung der VerwarnungIII. Verfahren der Verwaltungsbehörde§ 59Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten§ 60Verteidigung§ 61Abschluß der Ermittlungen§ 62Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der VerwaltungsbehördeIV. Verfahren der Staatsanwaltschaft§ 63Beteiligung der Verwaltungsbehörde§ 64Erstreckung der öffentlichen Klage auf die OrdnungswidrigkeitVierter Abschnitt Bußgeldbescheid§ 65Allgemeines§ 66Inhalt des BußgeldbescheidesFünfter Abschnitt Einspruch und gerichtliches VerfahrenI. Einspruch§ 67Form und Frist§ 68Zuständiges Gericht§ 69Zwischenverfahren§ 70Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des EinspruchsII. Hauptverfahren§ 71Hauptverhandlung§ 72Entscheidung durch Beschluß§ 73Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung§ 74Verfahren bei Abwesenheit§ 75Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung§ 76Beteiligung der Verwaltungsbehörde§ 77Umfang der Beweisaufnahme§ 77aVereinfachte Art der Beweisaufnahme§ 77bAbsehen von Urteilsgründen§ 78Weitere VerfahrensvereinfachungenIII. Rechtsmittel§ 79Rechtsbeschwerde§ 80Zulassung der Rechtsbeschwerde§ 80aBesetzung der Bußgeldsenate der OberlandesgerichteSechster Abschnitt Bußgeld- und Strafverfahren§ 81Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren§ 82Bußgelderkenntnis im Strafverfahren§ 83Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und StraftatenSiebenter Abschnitt Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens§ 84Wirkung der Rechtskraft§ 85Wiederaufnahme des Verfahrens§ 86Aufhebung des Bußgeldbescheides im StrafverfahrenAchter Abschnitt Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen