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OrthoptG

V. Abschnitt Übergangsvorschriften

Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert Art. 4 G v. 24.2.2021 I 274

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020610989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 26dc1182ece4cfe9f7c1babc385c779c36518741329d412c927c945aa81d0627

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