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OrtedtDGStiftG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 23.7.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 16.7.2021 I 3014 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 3 dieses G am 23.7.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR301410021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e424b01ef24f9eedf2891a507fe6a600c4b00c8ca1fb23856e389c7d401f7bc8

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