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§ 3Meisterprüfungsarbeit
- 1.
- Konstruktion, Berechnung und Bau eines mindestens einmanualigen Orgelpositivs mit mindestens drei Registern und einem Tonumfang von C bis f(hoch)3; dabei sind die Windlade für die Register, die Spielmechanik, der Balg und die Drossel sowie ein Register mit Pfeifen aus Holz und Metall herzustellen; anschließend ist das Instrument spielfertig zu montieren, zu intonieren und zu stimmen,
- 2.
- Bau eines einmanualigen Harmoniums mit einem massiven Holzgehäuse und mindestens zwei Spielen; dabei ist die Windanlage und die Spielmechanik herzustellen, die Zungenplatten können vorgefertigt sein; anschließend ist das Instrument spielfertig zu montieren, zu intonieren und zu stimmen,
- 3.
- Konstruktion, Berechnung und Bau einer mindestens zweimanualigen Orgel mit Pedal und einem Tonumfang für die Manuale von C bis f(hoch)3; dabei sind mindestens eine Manualwindlade für die Register, die Spielmechanik, der Balg und die Drossel sowie ein Register mit Pfeifen aus Holz und Metall herzustellen; anschließend ist das Instrument spielfertig zu montieren, zu intonieren und zu stimmen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 25 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR191500997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c7fcf5d4e055c9414b98e9512f9e7115673ea9d1d7379c7986fd5ec1358342c