OrdenG
§ 12Trageweise
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- 1.
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
- 2.
- Rettungsmedaille am Bande,
- 3.
- Eisernes Kreuz 1914,
- 4.
- Eisernes Kreuz 1939,
- 5.
- Orden und Ehrenzeichen für Verdienste im ersten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
- 6.
- Ehrenkreuz des ersten Weltkrieges,
- 7.
- Kriegsverdienstkreuz 1939,
- 8.
- sonstige Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
- 9.
- weitere deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
- 10.
- staatlich genehmigte Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
- 11.
- ausländische Auszeichnungen in der Reihenfolge ihres Klassenverhältnisses.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008440957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed3bb1a4649fe0b8767b8b78a86e0f4638cd00ea50a7da2adc14503022237c40