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OrdenErsUrkAnO

Schlußformel

Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland

Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR504500960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17e68770a21b3725b60a38743b6defdd3fb403d4818df2a5e38f65cab873f4d6

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