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OrdenErl

Art 5

Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 Erlass v. 29.8.2011 I 1832

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004220958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d9a1e2cf0d37a9586434a9394d1a8c78b0bbd402a59efa943dcd0c801014eedc

XML-Quelle beim Herausgeber