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OrdenErl

Art 2

Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:
1.
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
2.
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
3.
Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
4.
Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 Erlass v. 29.8.2011 I 1832

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004220958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d9a1e2cf0d37a9586434a9394d1a8c78b0bbd402a59efa943dcd0c801014eedc

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