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NMV 1970

§ 32Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Soweit nach dieser Verordnung die Höhe der zulässigen Miete davon abhängt, ob die Erhöhung von Aufwendungen auf Umständen beruht, die der Vermieter zu vertreten oder nicht zu vertreten hat, stehen solche Umstände gleich, die ein Rechtsvorgänger des Vermieters, insbesondere der Bauherr, zu vertreten oder nicht zu vertreten hatte.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 12.10.1990 I 2204,

Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.11.2003 I 2346

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016600970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 934ee8df877e9a08832cd5dd22bb78ad408fd461c0b526770fa1d0abe754537c

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