(1) Für die Abnahme der in Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr sowie über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen eidesstattlichen Versicherungen sind die Notare zuständig.
(2) Für die Abnahme der in Absatz 1 genannten eidesstattlichen Versicherungen deutscher Staatsangehöriger sind innerhalb ihres Amtsbezirks auch die Konsuln zuständig.
(3) In der Erklärung über die Konkursfreiheit ist unter Versicherung an Eides Statt anzugeben, ob und gegebenenfalls wann über das Vermögen des Erklärenden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. Hat ein Insolvenzverfahren stattgefunden, so kann sich die Erklärung auf alle näheren Umstände dieses Verfahrens, insbesondere auch darauf erstrecken, wann und in welcher Weise das Verfahren beendigt worden ist und ob und wie die Gläubiger befriedigt worden sind. Ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden, so kann sich die eidesstattliche Versicherung in entsprechender Weise auf die damit im Zusammenhang stehenden näheren Umstände erstrecken.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 70 G v. 5.10.1994 I 2911
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.