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NaturwMechAusbV 2003

§ 2Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Maschinenbearbeitungstechnik,
2.
Schleiftechnik und
3.
Steinmetztechnik
gewählt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR070000003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3949f995d6aeeedde060406a06aeea1e4395588a642d5665b99e5d68ecf7be43

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