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NatSGVessertalV

§ 9Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR514750990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa5f9030a1e9e931e029adfb272bdc1f804a6e068c5fbdf963adf9086211e6c9

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