NatSGVessertalV
§ 8Befreiungen
- 1.
- die Durchführung der Vorschriften
- a)
- zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck des Biosphärenreservats (§ 3) zu vereinbaren ist oder
- b)
- zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde
- 2.
- überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514750990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa5f9030a1e9e931e029adfb272bdc1f804a6e068c5fbdf963adf9086211e6c9