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NatSGSchorfhV

§ 9Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin"

Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei
1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR514720990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 831a85cb64a98dbe5aeea077e857851c643a519b83a8539858947081fdd61b9f

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