NatSGmElbeV
§ 8Befreiungen
- 1.
- die Durchführung der Vorschrift
- a)
- zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck des Biosphärenreservates (§ 3) zu vereinbaren ist oder
- b)
- zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
- 2.
- überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514740990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c2987938d10f6ba3db8cd597ae28a21c50d0aa19f3a3f3d62c15ad1e522094ad