MZG
§ 11Hilfsmerkmale
- 1.
- Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder,
- 2.
- Kontaktdaten der Haushaltsmitglieder,
- 3.
- Wohnanschrift,
- 4.
- Lage der Wohnung im Gebäude,
- 5.
- Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin,
- 6.
- Name und Anschrift der Arbeitsstätten der Haushaltsmitglieder,
- 7.
- Baualtersgruppe des Gebäudes.
- 1.
- Name der Gemeinschaftsunterkunft,
- 2.
- Vor- und Familienname der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft,
- 3.
- Kontaktdaten der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft,
- 4.
- Vor- und Familienname einer von der Leitung der Gemeinschaftsunterkunft benannten Ansprechperson,
- 5.
- Kontaktdaten der Ansprechperson,
- 6.
- Vor- und Familiennamen der Personen, über die die Auskunft erteilt wird,
- 7.
- Anschrift des Gebäudes,
- 8.
- Baualtersgruppe des Gebäudes.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 3 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR282610016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7af9f0897a9012b0e180932bdcae55d1ef69c5ea25dfc07bbeaf387a2d448f93