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MZG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2017 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 7.12.2016 I 2826 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Abs. 1 dieses G am 1.1.2017 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 3 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR282610016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7af9f0897a9012b0e180932bdcae55d1ef69c5ea25dfc07bbeaf387a2d448f93

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