(1) Zur schriftlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer eine Ausbildungsrangpunktzahl von mindestens 5 erreicht hat.
(2) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus je einer Klausur in folgenden Gebieten:
1.
Wetterfachdienst,
2.
Datendienst,
3.
Betriebsdienst und
4.
Rechtsgrundlagen in der Praxis.
(3) Das Prüfungsamt bestimmt die Aufgaben der Klausuren auf Vorschlag des Deutschen Wetterdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr.
(4) Die Bearbeitungszeit für jede Klausur beträgt drei Zeitstunden. Zulässige Hilfsmittel sind jeweils vom Prüfungsamt anzugeben. Die Aufsichtführenden haben für jede Anwärterin und jeden Anwärter den Zeitpunkt des Beginns und den der Abgabe der Klausur, etwaige Unterbrechungen, in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen nach § 6 Absatz 2 und besondere Vorkommnisse zu dokumentieren.
(5) Die Klausuren sind anstelle des Namens mit einer Kennziffer zu versehen, die für alle Klausuren einer Anwärterin oder eines Anwärters gleich ist. Das Prüfungsamt erstellt eine Übersicht mit der Zuordnung der Kennziffern und Namen, die geheim zu halten ist. Die Übersicht darf den Prüfenden erst nach der endgültigen Bewertung der Klausuren bekannt gegeben werden.
(6) Die nach § 18 Absatz 6 bestimmten Prüfenden bewerten die Klausuren unabhängig voneinander. Die Zweitprüfenden dürfen Kenntnis von der Bewertung der Erstprüfenden haben. Weichen die Bewertungen um höchstens drei Rangpunkte voneinander ab, wird das arithmetische Mittel gebildet. Weichen die Bewertungen um mehr als drei Rangpunkte voneinander ab, entscheidet die Prüfungskommission.
(7) Erscheint eine Anwärterin oder ein Anwärter verspätet zu einer Klausur, gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. Wird eine Klausur nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, gilt sie als mit null Rangpunkten bewertet.
(8) Aus den Bewertungen der vier Klausuren wird eine Durchschnittsrangpunktzahl errechnet.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 65 G v. 20.8.2021 I 3932
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.