Zum Gesetzesinhalt

MVzAFWoG

§ 5Inkrafttreten

Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen

Dieser Artikel tritt am 1. Januar 1982 in Kraft; § 16a Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes (Unterartikel 2 Nr. 1) tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015429981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43082d237260c37604a86683745fdf28f636d3b180a7bb6c100f439e9961deb1

XML-Quelle beim Herausgeber