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§ 2Berlin-Klausel

Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015429981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43082d237260c37604a86683745fdf28f636d3b180a7bb6c100f439e9961deb1

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