Zum Gesetzesinhalt

MVITAufstV

Inhaltsübersicht

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1Regelungsgegenstand
§ 2Zulassung zum Aufstieg
Abschnitt 2
Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
§ 3Ziel des Masterstudiums
§ 4Dauer des Studiums und Freistellungsumfang
§ 5Module
§ 6Pflichtmodule
§ 7Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
§ 8Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module
§ 9Modulprüfungen
§ 10Masterarbeit
§ 11Masterprüfung
§ 12Leitung des Masterstudiums
§ 13Zuständigkeit des Prüfungsamtes
§ 14Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Abschnitt 3
Berufspraktische Einführung
§ 15Dauer, Durchführung und Aufgaben der berufspraktischen Einführung
§ 16Dienstliche Beurteilung über Bewährung
Abschnitt 4
Abschluss des Aufstiegsverfahrens
§ 17Verlängerung des Aufstiegsverfahrens
§ 18Erwerb der Laufbahnbefähigung
Abschnitt 5
Schlussvorschrift
§ 19Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0550A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c916f0f39abfe1d12fff9c7622a329ce7881a5661878799c2348b997e4924867

XML-Quelle beim Herausgeber