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MusikfachhAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 29.5.2015 I 893, 1832

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR065400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1693f19eec0d4db25f2703264025cd13fdc3d3f561476f7db6049e58e98cc25f

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