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MulMstrV

§ 3Gliederung des Teils I

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk

Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 45 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR165900005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 79e39babc8c6b19cb811e4af975abf33106790261cb90cd289218cfa5116f5e8

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