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Inhaltsübersicht

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Vorbereitungsdienst
§  2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§  3Dauer des Vorbereitungsdienstes
§  4Erholungsurlaub
§  5Einstellungsbehörden
§  6Nachteilsausgleich
Abschnitt 2
Auswahlverfahren
und Einstellung
§  7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§  8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
§  9Auswahlkommission
§ 10Ergänzende Festlegungen
§ 11Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 12Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 13Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 14Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 15Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 16Gesamtergebnis; Rangfolge
§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Abschnitt 3
Ausbildung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
§ 19Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
§ 20Rahmenlehrplan
§ 21Ausbildungsrahmenplan
§ 22Ausbildungsplan
§ 23Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
§ 24Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
Unterabschnitt 2
Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
§ 25Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 26Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
§ 27Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
§ 28Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
§ 29Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 30Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
§ 31Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
§ 32Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
§ 33Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
§ 34Lehrgang „Technische Aufklärung“
§ 35Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“
Unterabschnitt 3
Praktische Ausbildung
§ 36Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
§ 37Praktische Ausbildung
Abschnitt 4
Leistungsnachweise und Bewertungen
Unterabschnitt 1
Leistungsnachweise
während der fachtheoretischen Ausbildung
§ 38Allgemeines
§ 39Leistungsnachweise in den Lehrgängen
§ 40Durchführung der Klausuren und Leistungstests
§ 41Nachholung von Klausuren und Leistungstests
§ 42Zeugnis je Lehrgang
§ 43Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
§ 44Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
Unterabschnitt 2
Sprachprüfung und Bewertungen
während der praktischen Ausbildung
§ 45Sprachprüfung
§ 46Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 47Zeugnis
Abschnitt 5
Laufbahnprüfung
§ 48Zweck und Inhalt
§ 49Zulassung
§ 50Bestandteile
§ 51Prüfungsamt
§ 52Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 53Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 54Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 55Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 56Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 57Schriftliche Prüfung
§ 58Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 59Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 60Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 61Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 62Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 63Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 64Verhinderung
§ 65Täuschungen und sonstige Ordnungsverstöße
§ 66Bewertung der Leistungen
§ 67Wiederholung
§ 68Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 69Abschlusszeugnis
§ 70Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 71Prüfungsakten und Einsichtnahme
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 72Übergangsvorschrift
§ 73Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 27 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-1 v. 20.2.2002 I 935 (LAP-mDFm/EloAufklBundV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16ee876e9f0b5dc53feeb2ca7a7039f6ae72dd9064eb06e9873b1df6e94f694b

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