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MsbLärmSchV

§ 3Berechnung des Beurteilungspegels

Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung

Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR233800997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ac6c83126d10fa9e674a43666f62530e38cd0222e9099a90d71fa4d11affef7

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