MRegV
§ 8Risikomanagementplan
Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen
- 1.
- Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, insbesondere der Datenverarbeitung,
- 2.
- Kapitalfluss- und Liquiditätsrisiko,
- 3.
- gesamtwirtschaftlicher Abschwung,
- 4.
- zunehmender Wettbewerb auf dem Markt mautdienstbezogener Leistungen,
- 5.
- Anerkennungsverlust und dessen Folgen, zum Beispiel Verlust von Kunden,
- 6.
- Nichterreichen oder Nichtaufrechterhaltung der vollständigen Abdeckung der nach § 12 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes abzudeckenden mautpflichtigen Streckennetze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- 7.
- Schwierigkeiten bei der Erreichung der vertraglich vereinbarten Qualitätsbedingungen,
- 8.
- Haftungspflichten gegenüber Dritten,
- 9.
- gesetzgeberische Änderungen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 35 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR185010016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb802712db0c494fa710c395a568106814463250a5c2dda1a5e9e6f9229d9201