ModistAusbV
§ 9Zwischenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin
Herstellen einer Kopfbedeckung mit Garnitur aus einer Filzstumpe oder einem Strohrohling.
Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, Skizzen erstellen und nutzen, Arbeitsabläufe dokumentieren, Ergebnisse kontrollieren und beurteilen, Grundsätze der Kundenorientierung sowie Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR058000004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75aae5e5c1797fe59f746c1fe87d757b882d7388f940bb858561e365896320c9