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ModistAusbV

§ 12Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR058000004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75aae5e5c1797fe59f746c1fe87d757b882d7388f940bb858561e365896320c9

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