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3. WOMitbestG

Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 7.8.2021 I 3311

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR174100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 23d86baad8ed344c2edbb0c875dd70a89e82b9ac60db685393317ebaab3f412b

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Inhaltsverzeichnis

§ 82Öffentliche Stimmauszählung§ 83Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und BewerberUnterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang§ 84Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem WahlgangUnterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen§ 84aErmittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen§ 84bErmittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung§ 84cErmittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung§ 85Wahlniederschrift§ 86Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten§ 87Aufbewahrung der WahlaktenTeil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der ArbeitnehmerKapitel 1 Gemeinsame Vorschriften§ 88Einleitung des Abberufungsverfahrens§ 89Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer§ 90Prüfung des Antrags auf Abberufung§ 91Anzuwendende VorschriftenKapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 92Abberufungsausschreiben, Wählerliste§ 93Abstimmung, Abstimmungsergebnis, AktenKapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 94Delegiertenliste§ 95Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten§ 96Abstimmung, Abstimmungsergebnis, AktenKapitel 4 Ersatzmitglieder§ 97ErsatzmitgliederTeil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von SeebetriebenKapitel 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge§ 98Einleitung der Wahl§ 99Abstimmung über die Art der Wahl§ 100Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen§ 101Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden AngestelltenAbschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 102Wahlausschreiben im Seebetrieb§ 103Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte§ 104Wahl der Delegierten§ 105Wahlausschreiben in Seebetrieben§ 106Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben§ 107WahlniederschriftKapitel 2 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift§ 108Gemeinsame VorschriftAbschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 109Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste§ 110StimmabgabeAbschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer§ 111Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten§ 112Abberufungsausschreiben in Seebetrieben§ 113Abstimmung, Mitteilung des AbstimmungsergebnissesTeil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes§ 113aGeschlechteranteil in nicht börsennotierten UnternehmenTeil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 114Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen§ 115Berechnung von Fristen§ 116Übergangsregelung§ 117Inkrafttreten, Außerkrafttreten