MinStG
§ 44Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
- 1.
- die Hinzurechnungen im Sinne des § 47 und die Kürzungen im Sinne des § 48 der erfassten Steuern für das Geschäftsjahr,
- 2.
- den Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern im Sinne des § 50,
- 3.
- Erhöhungen oder Minderungen der im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis berücksichtigten erfassten Steuern in Bezug auf Bestandteile, die in die Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts einfließen und nach dem Steuerrecht des Belegenheitsstaats der Geschäftseinheit der Besteuerung unterliegen,
- 4.
- Steuern im Sinne des § 36 Absatz 5 und
- 5.
- Anpassungen nach Teil 7 (§§ 69 bis 74).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18D0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cc6604386b2cd4b3e67ebc245880ab9be560861ea598bc71f34d346e206d890