MinStG
§ 21Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
- 1.
- Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 1) sowie
- 2.
- Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18D0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cc6604386b2cd4b3e67ebc245880ab9be560861ea598bc71f34d346e206d890