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MinStG

§ 17Korrespondierende Einstufung von Finanzinstrumenten

Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

Die Einstufung eines Finanzinstruments als Eigenkapital oder Fremdkapital hat für den Emittenten und den Inhaber einheitlich zu erfolgen. Weicht die Einstufung auf der Grundlage des jeweils maßgebenden Rechnungslegungsstandards beim Emittenten und Inhaber voneinander ab, ist die Einstufung des Instruments beim Emittenten für den Inhaber bindend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR18D0B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cc6604386b2cd4b3e67ebc245880ab9be560861ea598bc71f34d346e206d890

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