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MindZV

§ 12Methode zur Bewertung der Zinssatzverpflichtung eines Versicherungsvertrags

Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Zu jedem Ermittlungszeitpunkt ist der nach § 11 bestimmte Bezugszins mit dem höchsten in den nächsten 15 Jahren für einen Vertrag maßgeblichen Rechnungszins zu vergleichen. Ist der Bezugszins kleiner als der höchste maßgebliche Rechnungszins, ist die Zinssatzverpflichtung zu bewerten, indem
1.
für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre jeweils das Minimum aus dem für das jeweilige Jahr maßgeblichen Rechnungszins und dem Bezugszins und
2.
für den Zeitraum nach Ablauf von 15 Jahren der jeweils maßgebliche Rechnungszins
zugrunde gelegt wird. Im Übrigen sind dieselben Berechnungs- und Bewertungsansätze wie bei der Deckungsrückstellung anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.7.2020 I 1688

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR083100016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 108bd1259475eec31e7d4d309a3431c5889ba2ad41bfb7f863aa0bc2ef1893d6

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