MindZV
Anlage 2(zu § 15 Absatz 3)
Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
finanzierte Absicherung
der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …
| Stand am Anfang des Geschäftsjahres | … Euro |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | … Euro |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.7.2020 I 1688
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR083100016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 108bd1259475eec31e7d4d309a3431c5889ba2ad41bfb7f863aa0bc2ef1893d6
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 MindZVAnzurechnende Kapitalerträge
„… den Rückstellungen gebunden sind (entspricht dem extern finanzierten Rückstellungsteil im Sinne des § 3 Absatz 7 der Mindestzuführungsverordnung). Wird ein Teil der gebundenen Einschüsse nicht mehr zur Absicherung der Zinsgarantien benötigt, kann er zur Rückerstat …“