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MindlohnÜbkG

§ 1

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend.
(2)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

§ 1 Abs. 1 Satz 2 Kursivdruck: HausarbeitsG aufgeh. durch § 41 G v. 23.3.1934 I 214, vgl. jetzt d. HeimarbeitsG HAG 804-1
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203750929

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0981150ab873f8cc1d90212fec3626b47b75d08b84abb6fa10948bdc5e25eea4

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