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MiLoV4

§ 2Inkrafttreten

Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1410A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12111889bdbdbba8c43d92e24457268f9ca4f1e63dc037999c01bd26bb7be5a5

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