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MiLoV4

§ 1Höhe des Mindestlohns

Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt
1.
ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2.
ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1410A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12111889bdbdbba8c43d92e24457268f9ca4f1e63dc037999c01bd26bb7be5a5

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