MilchTAusbV
§ 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
- 2.
- Qualitätssicherungssysteme anwenden,
- 3.
- Hygienemaßnahmen anwenden,
- 4.
- Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen,
- 5.
- Steuern und Regeln von Produktionsprozessen,
- 6.
- Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien,
- 7.
- Verpacken von Produkten,
- 8.
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR042100010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dd667efb412d50128e23018c8524f8178c6b2a5465eb50bcf0ca5db60f34c1a2