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MilchtAusbStEignV

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Molkereifachmann/zur Molkereifachfrau vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 143) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022700011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e30643fdfd8422fa28f2ef491bb021ea34e0d2fa95f2deed7f27f396f6132798

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