MighEV
§ 4Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes
Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes
- 1.
- die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- 2.
- der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte,
- 3.
- die Person als Aussiedler oder Spätaussiedler, dessen Ehegatte oder dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
- 4.
- der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR137200010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2769d5b4940da60e216679996be6b581c9ec2fa017aace910ed867f01e941338