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MgVG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.1.2023 I Nr. 10

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR333210006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 092d8a8fc4cfe564809f7bb73fac8fcb12b2745a5838b69c7ad3843d6a0fc83f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zielsetzung des Gesetzes§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Geltungsbereich§ 4Anwendung des Rechts des Sitzstaats§ 5Anwendung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung oder kraft GesetzesTeil 2 Besonderes VerhandlungsgremiumKapitel 1 Bildung und Zusammensetzung§ 6Information der Leitungen§ 7Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums§ 8Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 9Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen VerhandlungsgremiumsKapitel 2 Wahlgremium§ 10Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl§ 11Einberufung des Wahlgremiums§ 12Wahl der Mitglieder des besonderen VerhandlungsgremiumsKapitel 3 Verhandlungsverfahren§ 13Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 14Sitzungen; Geschäftsordnung§ 15Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen§ 16Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen§ 17Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium§ 18Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen§ 19Niederschrift§ 19aInformation über das Verhandlungsergebnis§ 20Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums§ 21Dauer der VerhandlungenTeil 3 Mitbestimmung der ArbeitnehmerKapitel 1 Mitbestimmung kraft Vereinbarung§ 22Inhalt der VereinbarungKapitel 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes§ 23Voraussetzung§ 24Umfang der Mitbestimmung§ 25Sitzverteilung§ 26Abberufung und Anfechtung§ 27Rechtsstellung; Innere Ordnung§ 28TendenzunternehmenKapitel 3 Ergänzende Vorschriften§ 29Fortbestehen nationaler Arbeitnehmervertretungsstrukturen§ 30Nachfolgende innerstaatliche Umwandlungen§ 30aNachfolgende grenzüberschreitende UmwandlungenTeil 4 Schutzbestimmungen§ 31Geheimhaltung; Vertraulichkeit§ 32Schutz der Arbeitnehmervertreter§ 33Errichtungs- und TätigkeitsschutzTeil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften, Übergangsvorschrift§ 34Strafvorschriften§ 35Bußgeldvorschriften§ 36Übergangsvorschrift