MgVG
§ 11Einberufung des Wahlgremiums
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
- 1.
- Ort, Tag und Zeit der Versammlung des Wahlgremiums festzulegen;
- 2.
- die Anzahl der Mitglieder aus den jeweiligen Arbeitnehmervertretungen nach § 10 Abs. 6 festzulegen;
- 3.
- zur Versammlung des Wahlgremiums einzuladen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.1.2023 I Nr. 10
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR333210006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 092d8a8fc4cfe564809f7bb73fac8fcb12b2745a5838b69c7ad3843d6a0fc83f