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MWV

§ 10Inkrafttreten

Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR504600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f08a745ef63b8e83bd66514facd270cb2609b843e64dd22b5685e7cd13e47c3

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