MFBAProMediaFPrV
§ 23Qualifikationsschwerpunkt „Vertriebs- und Geschäftsprozesse“
- 1.
- Erkennen von Marktpotenzialen für Produkte und Dienstleistungen, Entwickeln und Umsetzen von Vertriebsstrategien und -zielen sowie Auswählen von Vertriebskanälen,
- 2.
- Interpretieren von Ergebnissen der Marktforschung für die Kundenberatung,
- 3.
- Definieren betrieblicher Prozesse und ihrer Anforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements,
- 4.
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität, und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit,
- 5.
- Vor- und Nachbereiten sowie Begleiten von Audits,
- 6.
- Berücksichtigen der Vorschriften des Presse-, Persönlichkeits-, Urheber- und Wettbewerbsrechts,
- 7.
- Berücksichtigen der Vorschriften des Vertrags-, Handels- und Steuerrechts und
- 8.
- Berücksichtigen von Aspekten der IT-Sicherheit und der Vorschriften des Datenschutzes.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-63 v. 27.11.2019 I 1963 (MFFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR296500020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 488334fc78f9f785d0805f72585c82fa9c99c9e403ec835d5641d1563556c48a