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MFBAProMediaFPrV

§ 14Gliederung des Prüfungsteils

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media

Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und
2.
einer Projektarbeit nach § 25.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-63 v. 27.11.2019 I 1963 (MFFPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR296500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 488334fc78f9f785d0805f72585c82fa9c99c9e403ec835d5641d1563556c48a

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