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MeistPrÖGlV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014200997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58f52e46ccb497c8f9d4c2eed64a3aeb276864af839eb7e267f34dcb92f8fbdf

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