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MeAnlG

§ 6Bestehenbleiben in der Zwangsvollstreckung

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen

Eine nach § 3 Abs. 1 bestellte Dienstbarkeit bleibt im Falle einer Zwangsversteigerung in das Grundstück auch dann bestehen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist. Satz 1 ist auf Zwangsversteigerungsverfahren, die nach Ablauf des 31. Dezember 2005 beantragt werden, nicht anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.12.1999 I 2450

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR255000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 26ce0975abd5d9e421b3d1e12b59f0d101bb2860557bed8735074a37fc8b90af

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