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MbBO

§ 28Stellung des Betriebsleiters

Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen

Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR232910997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 182f740a7790d5f7e65032f1855c9e19ba41ea226dd4abc98c7910fe1f8c7b57

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