Zum Gesetzesinhalt

MaurerBetonbMstrV

§ 5Fachgespräch

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Meisterprüfungsarbeit wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Meisterprüfungsarbeit zugrunde liegen, dass er den Ablauf der Meisterprüfungsarbeit begründen und mit der Meisterprüfungsarbeit verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 43 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR230700004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed727d82be5eb296e3c2fc68993497a8fb2edf71b99733b7f0058db7efc6cb8e

XML-Quelle beim Herausgeber