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8. MARPOL-ÄndV

Art 2

Achte Verordnung über Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen

Die Vorschriften der Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) vom 6. Mai 1991 (BGBl. I S. 1090) bleiben unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Die V ist nach ihrem Art. 5 iVm Bek. v. 27.2.2013 II 394 am 19.5.2005 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013020003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2df062e6bda20c4972569812c22d6f38959a2e38147f6f2c42b8e422e9c83234

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